(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Florian Fringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. § 1 UGB auftritt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E‒Mail.
(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Erstellung von zielgruppenorientierten Videos und Kurzvideos für einen professionellen Außenauftritt sowie zur Bewerbung des Auftraggebers mit dem Ziel der Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet. Diese Videos sowie Kurzvideos werden für die Präsentation als auch für Werbeanzeigen auf einschlägigen Kanälen wie insb. YouTube, Instagram-Reels, Facebook Reels, TikTok und LinkedIn erstellt. Ferner beinhaltet die Leistung des Auftragnehmers die Erstellung von thematisch passenden Vorschaubildern (Thumbnails) für die von ihm erstellten Videos.
(2) Hierin bestehen auch Berührungspunkte mit Marketing- und Social-Media-Beratung. Insbesondere die Aufzählungen aus Satz 2 werden nur dann Vertragsbestandteil, wenndiese explizit und individuell vereinbart worden sind. Andernfalls besteht kein Anspruch aufdiese Leistungsgegenstände.
(3) Darüber hinaus kann mit gesonderten Vertragsinhalt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Coaching-Leistungen anbieten. Das Coaching dient der gezielten Weiterentwicklung der Kompetenzen des Auftraggebers in den Bereichen Videoproduktion, Videoschnitt, Content-Strategien und -Optimierung. Ziel ist es, dem Auftraggeber Wissen und Werkzeuge an die Hand zu geben, damit er langfristig eigenständig hochwertigen Video- Content erstellen und optimieren kann. Insbesondere die vorherigen Aufzählungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese explizit und individuell vereinbart worden sind. Andernfalls besteht kein Anspruch auf diese Leistungsgegenstände.
(4) Sämtliche von dem Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend undunverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.
(5) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei dem Auftragnehmer. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.
(6) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen den Auftragnehmer zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3. Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche Informationen, Daten, Grafiken, Bilder, Videos, Vorlagen, Logos, etc., die zur Vertragserfüllung notwendig sind und die nicht erst durch den Auftragnehmer erstellt werden sollen, zur Verfügung zustellen.
(2) Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, etwaige Urheber‒ und Marken‒ sowie Lizenz‒Rechte.
(3) Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.
(4) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllungstreng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlichrelevanten Gesetze, insb. der EU‒DSGVO sowie dem DSG.
(5) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen.
4. Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 20%.
(2) Bei Leistungen des Auftragnehmers an einen Auftraggeber im Ausland findet eine Umkehr der Umsatzsteuer‒Schuldnerschaft auf den Auftraggeber statt. Hierzu teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Umsatzsteuer‒Identifikationsnummer mit und derAuftragnehmer erstellt eine Rechnung mit entsprechenden Vermerk und ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
(3) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, sind 50% der vereinbarten Gesamtvergütung ab Vertragsschluss vorab fällig. Die restlichen 50% werden mit der Auslieferung und Abnahme des Werkes sowie Rechnungsstellung an den Auftraggeberfällig.
(4) Mit Ablauf der vorstehenden resp. vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen, gem. § 1333 ABGB, 456 UGB.
(5) Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
(7) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlungverlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung ihrer Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5. Lierferungs- und Abnahmekonditionen, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist in der Wahl der verwendeten Technologie für die Erstellung der Videos und Vorschaubilder frei.
(2) Eine Vorhaltung resp. Archivierung etwaiger Dateien für die Erstellung der Videos, Kurzvideos sowie Vorschaubilder für etwaige spätere Verarbeitungs‒ resp. Anpassungszwecke bei dem Auftragnehmer findet nur dann statt, wenn dies vorab explizit vereinbart wird.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das nach den Vertragsinhalten und Absprachen hergestellte Werk von dem Auftragnehmer abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Abnahme hinweist und eine angemessene Frist gesetzt hat, welche der Auftraggeber schuldhaft verstreichen lässt. Diese angemessene Frist beträgt grds. 7 Werktage, sofern nichts anderes individuell vereinbart worden ist.
(4) Die Abnahme darf vom Auftraggeber nicht bloß aus künstlerischen oder gestalterischen Gründen versagt werden.
(5) Wenn der Vertragsgegenstand gem. (2) dieser AGB zusätzlich eine Dienstleistung in Form einer Beratung oder eines Coachings zum Gegenstand hat, so wird hierbei kein gesondert ausgewiesener Erfolg geschuldet. Die übrigen Vertragskonditionen, insb. Laufzeit‒ und Kündigungsbedingungen bleiben dabei gleich und richten sich nach den übrigen Bestimmungen.
(6) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von 6 Monaten. Dieser wird automatisch um weitere 6 Monate verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monate in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Textform genügt ein Kündigung via E‒Mail.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlichunbeschränktes Nutzungsrecht an seinen hergestellten Werken ein, gem. § 24 UrhG. Dies betrifft insb. die von ihm erstellten Vorschaubilder sowie die erstellten Videos und Kurzvideos, wenn diese eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen und damit ein neues Werk darstellen. Die Urheber‒ und Nutzungsrechte des von dem Auftraggeber bereitgestellten Werkes werden hiervon nicht berührt. Hiervon abweichende Regelungenbedürfen einer individuellen Vereinbarung.
(2) Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.
(3) Die erstellten Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden.
(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte resp. eine Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
7. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Für Leistungen des Auftragnehmers, welche durch den Einsatz beim Auftraggeber zu Verstößen gegen bspw. das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht führen können, haftet der Auftragnehmer nicht.
(5) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss‒ und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch mittels der von ihm erbrachten Werken auf eigenen Kommunikationskanälen und seiner Webseite zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
(3) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
(4) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.